BVI unterstützt neues Investmentgesetz

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management mit Sitz in Frankfurt begrüßtdas Ende letzter Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedete Investmentänderungsgesetz. ?Der Gesetzgeber stärkt damit den Investmentstandort Deutschland, indem er Bürokratie abbaut und den Weg für innovative Anlageprodukte ebnet?, erklärt BVI-Geschäftsführer Stefan Seip.

Einen Wettbewerbsnachteil für die Fondsindustrie erkennt der BVI dagegen im Zillmerungsverbot für Fondssparpläne, von dem zumindest in Luxemburg aufgelegte Fonds bislang ausgenommen waren.

Zu den Neuerungen zählt die Gruppe der Sonstigen Sondervermögen, deren Anlagefreiheit zwischen klassischen Investmentfonds und Single-Hedgefonds angesiedelt wird. Beispielsweise wird es möglich sein, direkt in Edelmetalle und bis zu einem Fünftel des Vermögens in nicht-börsennotierte Unternehmensbeteiligungen zu investieren.

Weitere Änderungen: Spezialfonds für institutionelle Investoren werden umfangreich dereguliert. So entfällt etwa die bisherige Höchstgrenze von 30 für die Anlegerzahl. Außerdem können Offene Immobilienfonds zukünftig von der Verpflichtung der täglichen Anteilsrücknahme abweichen.Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Zuvor müssen Bundesrat und der Bundespräsident zustimmen. (mr)

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