Die von Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erstellte Checkliste zur rechtskonformen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist finalisiert worden.
Die Checkliste beinhaltet nach Angaben des BVK jetzt auch Punkte, die sich aus der im Dezember letzten Jahres in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben.
Sie soll Vermittlern in 23 Hinweispunkten aus zehn Themen, wie zum Beispiel zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement, Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen geben.
„Service für alle Vermittler“
„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“
Die IDD-Checkliste ist auf www.kubiev.de frei verfügbar. (kb)
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