Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hat einen Leitantrag beschlossen, um Einfluss auf die Neuregelung der EU-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung zu nehmen. Der BVK will erreichen, dass jeder in der Branche seine Qualifikation nachweisen und keiner seine Provisionen offenlegen muss.
„Die Ausnahme in Deutschland, wonach Versicherungsunternehmen einfach ihre Vertreter im Vermittlerregister anmelden, darf nicht weiterhin die Regel bleiben“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die Mehrzahl der derzeit rund 256.960 registrierten Versicherungsvermittler seien 178.780 Einfirmenvertreter, die weder eine Ausbildung nachweisen, noch nachweislich eine Sachkundeprüfung vor der örtlichen IHK ablegen müssten.
Deswegen setze sich der BVK dafür ein, dass die revidierte EU-Vermittlerrichtlinie allen Akteuren, die Versicherungsprodukte vermitteln, die gleichen Rechte und Pflichten vorschreibt. „Es muss ein Ende finden, dass die bloße Bestätigung der Qualifikation eines Vermittlers durch ein Versicherungsunternehmen ausreicht und dass die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung von den wenigsten abgelegt wird“, betont der BVK-Präsident.
In der Frage, ob die überarbeitete Vermittlerrichtlinie zur Offenlegung von Provisionen verpflichten soll, ist der Verband ebenfalls klar positioniert. Solcherlei Pläne seien „nicht zielführend“, findet der BVK. Der derzeitige Ausweis von Abschlusskosten in Euro und Cent reiche aus. Er sei für Kunden sogar viel informativer und für eine Vergleichbarkeit wichtiger.
Kritisch gegenüber steht der BVK auch Plänen, Anlageprodukte für Kleinanleger (sogenannte Packaged Retail Investment Products, Prips) zukünftig der Wertpapieraufsicht des jeweiligen Mitgliedstaates zu unterstellen. „Dies würde für viele Versicherungsvermittler, die oftmals Kleinunternehmer sind, einen nicht leistbaren Verwaltungs- und Kostenaufwand bedeuten und einem verbraucherorientierten Wettbewerb mehr schaden als nutzen“, so der Verband. (hb)
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