BVK fordert faire Rahmenbedingungen für Versicherungskaufleute

Gemeinsam mit Vertretervereinigungen setzt sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit der „Bonner Erklärung“ für faire Bedingungen für freie Vermittler ein.

Mit der „Bonner Erklärung“ plädieren die Versicherungsvermittler für die Beibehaltung fairer Rahmenbedingungen.

Am 24. September haben das Präsidium des BVK, die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) das Positionspapier beschlossen. Das teilte der BVK im Rahmen der heutigen Pressekonferenz zur 18. DKM mit.

Keine Provisionskürzungen

In der „Bonner Erklärung“ warnen die Interessenvertreter unter anderem vor negativen Folgen des LVRG für freie Vermittler. So sei jetzt ein faires, partnerschaftliches Verhalten der Versicherungsunternehmen angebracht, das nicht auf eine Kürzung der Provisionen abziele.

Zudem sollte „populistischen Forderungen nach Offenlegung einzelner Positionen, wie etwa Provisionen“ entgegengewirkt werden. Grundsätzlich sei das LVRG zu begrüßen und geeignet als „Blaupause für Europa“ herangezogen zu werden.

Keine Offenlegungspflicht

Auch die europäische Regulierung IMD II befürworten die Versicherungsvermittler in ihrer Erklärung eindeutig, insbesondere die Absicht Direkt- und Internetvertriebe in die revidierte Vericherungsvermittlerrichtline einzubeziehen.

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Dennoch appellieren die Autoren der Bonner Erklärung an den Gesetzgeber, die IMD II maßvoll in deutsches Recht umzusetzen und von strengeren Regeln zu Offenlegungspflichten von Prosisionen und Courtagen als in der Richtlinie festgeschrieben abzusehen.

Seite zwei: Vermittler fordern Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots

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