Ein weiterer Punkt, den das Positionspapier thematisiert, ist das umstrittene Provisionsabgabeverbot. Die Versicherungsvermittler sprechen sich deutlich für eine Beibehaltung des Verbots aus. Eine mögliche Abgabe der Provision würde zu Verschiebungen im Vermittlungsprozeß führen, der nicht mit dem Qualitätsanspruch der Branche vereinbar sei.
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Es sei zu befürchten, Kunden bei denjenigen Versicherungsvermittlern Verträge abschließen, die ihnen die höchste Beteiligung an ihrer Provision abtreten statt sich für den besten Versicherungsschutz zu entscheiden, warnen die Vermittler.
Keine Aufsicht durch die Bafin
Zudem sprechen sich die Autoren der Berliner Erklärung gegen eine Änderung der bestehenden Aufsichtslösung aus. Ihrer Meinung nach ist eine Beaufsichtigung der Vermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht zielführend.
Die Aufsicht solle bei der IHK-Organisation verbleiben. Eine weitere Verschärfung der Überwachung sei abzulehen, da die bisherigen Kontrollmechanismen der Versicherer für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern gut funktionierten.
Keine neuen Dokumentationsvorschriften
In Bezug auf die aktuelle Konsultationsphase zur Beratungsdokumentation vertreten die Versicherungsvermittler die Position, dass es keiner Neufassung der Beratungs- und Dokumentationspflichten bedarf. Die bestehenden Regelungen würden den Kundenbedürfnissen genügen und eine Standardisierung von Beratungsprotokollen sei kontraproduktiv, heißt es in der Bonner Erklärung.
„Die Dokumentations- und Beratugspflichten werden von den Versicherungsvermittler ernst genommen“, so das Positionspapier. Die Autoren fordern den Gesetzgeber auf, durch eine erneute Änderung der Regelungen zur Beratungsdokumentation den Kunden nicht zu verunsichern. (jb)
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