Das Provisionssystem in Deutschland hat sich seit Jahrzehnten bewährt und dazu geführt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Privatvermögen von stolzen 7,5 Billionen Euro (2022) erzielen konnten. Das ist auch im internationalen Vergleich beeindruckend.
Das Provisionssystem führte also mitnichten zu Wohlstandsverlusten, im Gegenteil. Es hat auch eine wichtige soziale Komponente, denn Geringverdiener können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen und sich über Absicherungsmöglichkeiten informieren, ohne gleich ein dreistelliges Beratungshonorar auf den Tisch blättern zu müssen. Daran ist auch bisher die Einführung einer flächendeckenden Honorarberatung gescheitert und wird auch weiterhin von der breiten Masse der Kunden in Deutschland nicht angenommen.
Hinzu kommt noch, dass die vermeintlichen Vorteile eines Provisionsverbots gar keine sind, wenn man berücksichtigt, dass bei der Beratung auf Honorarbasis die laufende Betreuung immer wieder Kosten für die Kunden auslöst. Diese ist dagegen standardmäßig bei der Provisionsvermittlung für die Laufzeit der Verträge inkludiert. Die Kunden genießen so eine qualifizierte, kontinuierliche Betreuung, während sie beim Honorarsystem ständig zur Kasse gebeten werden.
Bei einem Provisionsverbot wäre daher die unvermeidliche Folge, dass viele auf die nötige Absicherung verzichten würden oder sich ohne Beratung im Netz um eine Absicherung bemühen müssten. Diese Entwicklung beobachten wir in den Niederlanden und in Großbritannien, wo bereits ein Provisionsverbot existiert.
Interessenkonflikte existieren gar nicht
Deshalb setzt sich der BVK entschlossen und vehement für den Erhalt des bewährten Provisionssystems ein, weil es auch Geringverdienern den Zugang zur qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler ermöglicht. Die nur beim Vertragsabschluss fällige Provisionsvergütung ist damit sozial und schafft einen breiten Zugang für alle.
Die immer wieder ins Feld geführten angeblichen Interessenkonflikte existieren zudem bei der Provisionsberatung gar nicht. Denn Versicherungsvermittler sind gesetzlich nach Paragraf 48 a Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.
Auch setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit dem vorgelegten „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ein deutliches Signal, Provisionsexzesse zu unterbinden. Dies begrüßt der BVK ausdrücklich. Ein Provisionsverbot wäre hingegen völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährdet. Nach Ansicht des BVK würde ein EU-weites Provisionsverbot das Aus für rund 190.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten. Denn mit einem Verbot der Provisionsvergütung würde ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen, mit gravierenden sozialen Folgen für Mitarbeiter und Familien des Berufsstands.
Außerdem haben jetzt schon in Deutschland alle Kunden die Möglichkeit, sich gegen Honorarzahlungen beraten zu lassen. Ein Provisionsverbot wäre unter den genannten Aspekten also weder angezeigt, noch verhältnismäßig und nutzbringend.
Michael H. Heinz ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute.