BVK: „Ein Obligatorium darf nicht so weit gehen, dass bestimmte Produkte einseitig bevorzugt werden“

Michael H. Heinz
Foto: BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms fordert eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge. Wie der BVK dazu steht.

„Wir sagen schon seit Jahren, dass es einer zusätzlichen Altersvorsorge braucht, um im Alter abgesichert zu sein“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge darf jedoch nicht die individuellen Lebenslagen der Kundinnen und Kunden und ihre Wünsche ignorieren. Ein Obligatorium darf also nicht so weit gehen, dass hier nur bestimmte Produkte einseitig bevorzugt werden, auch nicht in der betrieblichen Altersvorsorge. Denn auch die staatlich geförderte Riester-Rente bietet mit ihren verschiedenen Produkttypen wie Versicherungen, Wohn-Riester und Fondssparplänen vielfältige Vorsorgemöglichkeiten. Allerdings sagen wir auch, dass die Riester-Rente dringend von bürokratischen Zumutungen und Begrenzungen der Zulageberechtigten entschlackt und reformiert werden muss.“

Außerdem fordert der Verband, dass im System einer obligatorischen Altersvorsorge der Berufsstand der Versicherungsvermittler nicht übergangen werden darf.

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