„Auch wenn die Positionierung der Bundesregierung gegenüber einem EU-Provisionsverbot noch nicht abgeschlossen ist, enthalten die Antworten wichtige Argumente, die gegen ein Provisionsverbot sprechen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Zum einen liegen der Bundesregierung und der Bafin demnach keine Erkenntnisse vor, nach denen die Provisionen in Deutschland systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führen. Zum anderen werde eingeräumt, dass jede Anlageberatung unabhängig vom Vergütungsmodell Vor- und Nachteile habe.
Auch das Zuwendungsverbot in den Niederlanden sei aus strukturellen Unterschieden nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragbar. Der dortige Anstieg des beratungsfreien Geschäfts wird von der Bafin laut Bundesregierung kritisch gesehen, da dieses ein niedrigeres regulatorisches Schutzniveau biete und besondere Finanzkompetenz erfordere. Auch sollte aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich jeder Kleinanleger Zugang zu persönlicher Beratung haben können.
Der BVK fordert nun von der Bundesregierung, diese Positionen auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness klar zu vertreten, damit diese ihre Pläne wieder ad acta legt. Auch Cash. hatte die Ampel-Fraktionen um eine Stellungnahme zu einem EU-weiten Provisionsverbot gebeten. Die Antworten lesen Sie hier.