Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbrauchern erleichtert werden.
„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird nun im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert.