„Das halten wir aus mittelständischer und berufspolitischer Sicht für verfehlt“, so der BVK-Präsident. „Denn die jetzige Aufsicht durch die regionalen Industrie- und Handelskammern hat sich in den letzten sieben Jahren bewährt. Wir fordern daher eine bundeseinheitliche Zuständigkeit für die IHK-Organisation. Die Strukturen sind wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch.“
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Auch bezüglich der Rechtsstellung der Versicherungsmakler sieht der BVK Korrekturbedarf. Versicherungsmakler stehen demnach im Lager der Versicherungskunden und sind deren „treuhänderähnlicher Sachwalter“. Diese Aufgabe könnten Makler nur dann erfüllen, wenn ihre Unabhängigkeit von den Versicherern gewährleistet sei und diese keine Zugangsrechte zu den Geschäftsräumen der Makler hätten.
Vereinfachte Sorgfaltspflichten auch für Vermittler
Der BVK regt im Rahmen der VAG-Reform zudem an, im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz vereinfachte Sorgfaltspflichten nicht nur für Versicherer, sondern auch für Versicherungsvermittler zu formulieren. Außerdem fordert der Verband, das Provisionsabgabeverbot im VAG zu verankern. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen und darüber hinaus ein deutliches Signal in Richtung Verbraucherschutz gesetzt.
Auch der (VDVM) hatte bereits einige Kritikpunkte am aktuellen Entwurf der VAG-Reform angebracht. Der VDVM befürchtet, dass die Reform mit einem massiven Kostenschub für Versicherungsmakler verbunden sein wird. Außerdem bemängelte auch der VDVM die Vereinbarkeit der Reform mit bestehenden Datenschutzvorgaben. Anders als der BVK würde der VDVM begrüßen, wenn mit der VAG-Reform auch die Vermittleraufsicht neu geordnet und bei der BaFin angesiedelt würde. (jb)
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