BVK: „Verhältnismäßigkeit muss auf allen Ebenen gewahrt bleiben“

In einer aktuellen Stellungnahme äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zum Vermittler-Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). 

Gebäude der BaFin in Frankfurt
Der BVK lehnt Pläne, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler an die Bafin zu übertragen ab.

In seiner Stellungnahme begrüßt der BVK ausdrücklich, dass kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert werde.

„Denn Vorgaben der Bafin oder des Gesetzgebers, in welcher Höhe Versicherungsvermittler vergütet werden, würden nach unserer Auffassung einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungsvermittler bedeuten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Bezüglich der Stabilisierung der Lebensversicherungen rege der BVK stattdessen an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen.

BVK bevorzugt bisherige Aufsichtslösung

Außerdem solle bei allen Überlegungen der Bafin ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem BVK und den Unternehmen gewährleistet werden.

Nach seiner Ansicht dürfe keine weitere Risiko- und Kostenverlagerung von Versicherungsunternehmen hin zu Versicherungsvermittlern geschehen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip müsse dabei auf allen Ebenen gewahrt bleiben.

Durch den BVK favorisiert werde die seit 2007 bestehende Aufsichtslösung durch die Industrie- und Handelskammern. „In diesem Zusammenhang lehnen wir die im Koalitionsvertrag formulierte Forderung, die Bafin soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übertragen bekommen ab“, sagt Heinz.

Stattdessen werde eine ausdrückliche, bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation gefordert. (bm)

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

 

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