Auf einem Symposium des BMJV hat sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Beibehaltung der derzeitigen Beratungs- und Dokumentationspraxis im Versicherungsbereich ausgesprochen. Eine Standardisierung der Beratungsprotokolle sei nicht zielführend.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte Aufsichtsbehörde, Branchenexperten, Verbände und Verbraucherschützer zu einem Symposium zur Beratungsdokumentation nach Berlin geladen. Neben dem BVK nahmen das Institut für Transparenz (ITA), die Finanzaufsicht Bafin, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) an der Veranstaltung teil.
Versicherungsvermittlung ausreichend reguliert
Laut BVK stand die Erörterung von „Defiziten und Verbesserungsmöglichkeiten der Beratungsdokumentation bei Geldanlage und Versicherungen“ auf der Agenda. In seinem Diskussionsbeitrag begrüßte BVK-Präsident Michael H. Heinz die Überprüfung der derzeitigen Beratungs- und Dokumentationspraxis im Versicherungsbereich.
[article_line]
„Diese ist in der Versicherungsvermittlung bereits ausreichend reguliert und hat sich bewährt“, so Heinz. Außerdem habe der Berufsstand ein ureigenstes Interesse an einer gesetzeskonformen Beratung und Dokumentation, wie sie seit Mai 2007 für alle Versicherungsvermittler vorgeschrieben sei.
Seite zwei: Keine Standardisierung der Beratungsprotokolle