Am Mittwoch berät der Finanzausschuss des Bundestags zum Anlegerschutzgesetz. Im Vorfeld meldet sich der genossenschaftliche Bankenverband BVR erneut zu Wort und fordert Gleichbehandlung aller Berater. Der Hauptkritikpunkt: Mangelnde Regulierung des freien Finanzvertriebs.
So weist der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, darauf hin, dass nach wie vor eine gleichwertige Regulierung der Akteure am sogenannten grauen Kapitalmarkt fehle und da insbesondere der freien Finanzvertriebe.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz ist unter anderem eine Registrierung der Berater bei der Finanzaufsicht Bafin vorgesehen. Die freien Finanzvermittler indes, die geschlossene und offene Fonds vertreiben, sollen nach Plänen der Regierung in einem gesonderten Gesetz, dem Vermögensanlagegesetz geregelt werden – dann allerdings nach der Gewerbeordnung.
Das schmeckt dem BVR überhaupt nicht. „Die Registrierung von 300.000 Bankberatern in ganz Deutschland ist ein administrativer Popanz“, so Fröhlich, „und stellt außerdem eine Ungleichbehandlung mit den freien Finanzvertrieben dar“. Kritik kam in den letzten Wochen auch seitens des Sparkassenverbands (DSGV) und des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der die Privatbanken vertritt.
Im Übrigen stellten sich die Banken selbstverständlich den Folgen einer möglichen Fehlberatung, bereits jetzt hafte der Vorstand, legt Fröhlich nach. Er schlägt vor, pro Bank einen verantwortlichen Vertriebsbeauftragten bei der Bafin zu registrieren, der auch zu Themen wie beispielsweise Provisionssystemen rechenschaftspflichtig ist.
Über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz soll am 9. Februar 2011 im Finanzausschuss des Bundestags beraten und am 11. Februar 2011 im Bundestag abgestimmt werden. (ks)
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