BVZL: Widerruf ohne rechtlichen Beistand kaum durchführbar

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist nach Einschätzung des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) keinesfalls immer die beste Lösung für Versicherte, die ihren Vertrag vorzeitig auflösen wollen oder müssen.

Ingo Wichelhaus, Vorstand National beim BVZL International
Ingo Wichelhaus, Vorstand National beim BVZL International

„Es fängt schon damit an, dass sich die Möglichkeit auf Rückabwicklung nur auf solche Policen beschränkt, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und bei denen der Versicherte nachweislich nicht richtig über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde, was es zu beweisen gilt“, sagt Ingo Wichelhaus, Vorstand National beim BVZL International.

Daher sei ein Widerruf ohne rechtlichen Beistand kaum durchführbar und damit kostenintensiv und zeitaufwendig. In einigen Fällen könne der Prozess recht lange dauern, da es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherern kommen könne.

Alternative Policenverkauf

Hinzu komme, dass Auszahlungen aus der Rückabwicklung gegebenenfalls steuerschädlich seien und Verbraucher in diesem Punkt ebenfalls Beratung benötigten. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auflöse, brauche in der Regel das Geld relativ schnell.

Ein Policenverkauf sei daher eine gute Alternative, da dem Versicherten keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Kaufpreis innerhalb weniger Wochen ausgezahlt werde, so Wichelhaus. (kb)

Foto: BVZL

 

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