Die Pressemitteilung ist überschrieben mit „Caceis realisiert kurzfristig für Kontora erstes geschlossenes Sondervermögen nach neuem Fondsstandortgesetz“. Nanu? Normalerweise halten sich Verwahrstellen von Investmentvermögen doch sonst gerne im Hintergrund. Verantwortlich ist schließlich die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die wiederum von der Verwahrstelle kontrolliert wird. In diesem Fall jedoch stammt die Pressemitteilung nicht von der KVG, sondern von Caceis, also der Verwahrstelle.
Demnach hat Kontora nur vier Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes das Sondervermögen „GSV Invest 01“ mit Unterstützung der Verwahrstelle aufgelegt. Das Zielvolumen des Sondervermögens beträgt 100 Millionen Euro.
Das Multi Family Office Kontora mit Sitz in Hamburg begleitet den Angaben zufolge für seine Mandanten aktuelle Gesetzgebungsinitiativen. Es verfügt aber auch über eine von der Finanzaufsicht BaFin zugelassene KVG. Henning Landsiedel, Geschäftsführer der Kontora KVG, wird in der Mitteilung zitiert: „Wir sind sehr zufrieden über die enge Zusammenarbeit mit unserer Verwahrstelle Caceis, die uns schnell und flexibel unterstützt hat, um dieses Sondervermögen technisch und prozessual per Ende August 2021 aufzusetzen, nachdem das Fondsstandortgesetz gerade erst zum 2. August 2021 in Kraft getreten war.”
„Ohne Frage ein First Mover“
Anja Maiberger, Managing Director bei Caceis in Deutschland und für Vertrieb und Business Development verantwortlich, ergänzt: „Kontora ist ohne Frage ein First Mover hinsichtlich des geschlossenen Sondervermögens in Deutschland. Für uns bei Caceis war daher völlig klar, dass wir Kontora dabei unterstützen, das Sondervermögen wirklich sehr schnell an den Markt zu bringen.“
Hintergrund: Anfang August 2021 hat der Gesetzgeber mit dem Fondsstandortgesetz den Weg für sogenannte geschlossene Sondervermögen frei gemacht. Anders als die sonst für geschlossene Investmentvermögen vorgesehene Rechtform der Investment-KG oder -AG haben Sondervermögen, die bisher offenen Investmentfonds vorbehalten waren, keine eigene Rechtspersönlichkeit. Geschlossene Sondervermögen sind laut Kontora steuerlich intransparent und unterliegen dem Investmentsteuergesetz. Investoren generieren also unabhängig von der steuerlichen Einkunftsart der Zielinvestments Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Das neue Gesetz ermöglicht der Mitteilung zufolge kirchlichen Vermögen und Stiftungen mehr Flexibilität in der Auswahl ihrer Investments. Sie konnten bislang Investments, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren, nicht oder nur in geringem Umfang umsetzen. Diese Investments sind zudem verwaltungsintensiv, da zum Beispiel Steuererklärungspflichten im Ausland vorliegen können. Geschlossene Sondervermögen böten nun erstmalig die Möglichkeit, diese Problematik zu lösen.
Die Kontora Family Office GmbH hatte ihrer Website zufolge schon Mitte September über das neue Sondervermögen informiert. Aus welchem Anlass Caceis nun noch eine eigene Pressmitteilung nachschiebt, ist dieser nicht zu entnehmen.