Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG (CL IT II KG) und der Care Life Services AG (CL S AG) untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben.
Wortlaut der BaFin-Mitteilung: „Die CL IT II KG und ihre alleinige geschäftsführende Komplementärin CL S AG bieten potenziellen Anlegern an, sich als Kommanditisten an der CL IT II KG zu beteiligen. Bei den Anlagevarianten CL-Growth S und CL-Growth Lux gewähren sie den Anlegern eine Kapitalgarantie, und versprechen so, die angenommenen Gelder vollständig zurückzuzahlen. Damit betreiben die CL IT II KG und die CLS AG das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.“
Den Angaben zufolge hat die Aufsicht die CL S AG weiterhin verpflichtet, von der Care Life Investment Trust AG & Co. KG (CL IT KG) angenommene Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. „Auch diese Gesellschaft hat ihren Anlegern bei Kommanditbeteiligungen der Varianten CL-Growth S und CL-Growth Lux mittels einer Kapitalgarantie versprochen, dass die Geldanlagen am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden“, heißt es weiter.