Die festen Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die im EEG verankert sind, stehen nach einem möglichen Regierungswechsel in Berlin zur Disposition. ?Das Instrumentarium im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) müsse spätestens im Jahr 2007 grundlegend überprüft werden?, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) nach Auskunft des Handelsblatts.
Zwar werde die Förderung auch bei einer Unionsgeführten Regierung nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Der Ökostrom solle jedoch künftig über wettbewerbliche Ausschreibungen gefördert werden, statt über gesetzlich fixierte Abnahmepreise wie bisher.
Im Klartext heißt dies: Nach einem Konzept, das auch der Verband der Deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) unterstützt, sollen vom Gesetzgeber künftig Zielmarken für den Anteil von Ökostrom am gesamten Energiemix vorgegeben werden. Wie die Energieversorger den grünen Strom beziehen, bleibt allerdings ihnen überlassen. Dem bisher obligatorischen Fremdbezug ? etwa von Windparkgesellschaften ? stünde als Alternative die ausschließliche Eigenproduktion gegenüber.
Für letzteres sind die großen Energieversorger bestens gerüstet. Denn aus der Branche ist bekannt, dass bereits seit geraumer Zeit immense Summen in die Nutzung grüner Energiequellen investiert werden.