CDU-Experten erarbeiten Entwurf zur Reform der Rentenversicherung

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In dem elfseitigen CDU-Papier heißt es unter anderem, steigende Kosten der Alterssicherung könnten nicht nur von Beitragszahlern aufgefangen werden. Deshalb solle es einen zusätzlichen Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung geben.

CDU-Experten arbeiten an einem Reformentwurf für eine grundlegende Umstrukturierung der Rentenversicherung. In einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag vorliegenden Entwurf zu einem Rentenpapier des CDU-Bundesfachausschusses wird vorgeschlagen, vom Jahr 2030 an die Regelaltersgrenze auf eine Regelversicherungszeit umzustellen. Damit solle das individuelle Renteneintrittsalter errechnet und die Altersgrenze automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden.

Der Ausschuss will nach diesen Informationen am 30. November erneut über den Entwurf beraten. In der CDU wurde betont, es handele sich noch nicht um das endgültige Papier des Fachausschusses. Bisher habe sich kein weiteres Gremium der Partei mit den Vorschlägen befasst.

Nach den Vorstellungen der CDU-Experten würde sich ausgehend von der Regelaltersgrenze im Jahr 2030 eine Regelversicherungszeit von 45 Jahren ergeben. Zukünftig müssten 45 Jahre Regelversicherungszeit erbracht werden, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Vorzeitiger oder späterer Bezug der Rente werde mit Ab- oder Zuschlägen belegt. Ausgangspunkt für die Regelversicherungszeit solle der Zeitpunkt des ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages oder Ausbildungsvertrages sein – spätestens das Datum, an dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld mehr gibt.

Laut Rentenversicherung stellt für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte die Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze dar. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Umbau in ein Mischsystem

In dem elfseitigen CDU-Papier heißt es unter anderem, steigende Kosten der Alterssicherung könnten nicht nur von Beitragszahlern aufgefangen werden. Deshalb solle es einen zusätzlichen Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung geben. Bis 2025 solle dazu entschieden werden, ob ab 2030 die Beitragspflicht auf Einkünfte jenseits des Arbeitsentgelts ausgedehnt werden soll oder eine stärkere Steuerfinanzierung zur Stabilisierung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sinnvoll sei.

Außerdem wird vorgeschlagen, die Gesetzliche Rentenversicherung von einem reinen Umlagesystem langfristig in ein Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umzubauen. In dem Entwurf heißt es, die Rentenversicherung solle beauftragt werden, einen entsprechenden Rentenfonds für die Kapitalanlage aufzubauen. Dazu sollten 2,5 Prozent des Bruttolohns – derzeit seien das etwa 32 Milliarden Euro pro Jahr – in den Aufbau eines Rentenfonds fließen statt in das Umlagesystem der Gesetzlichen Rentenversicherung. Um jeden späteren Missbrauch zu verhindern, solle der Rentenfonds der Aufsicht der Bundesbank unterstellt werden. (dpa-AFX)

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