Der Gesetzentwurf zur Regulierung der Fonds-Branche ist durch das Kabinett. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt. Was sind die Inhalte der Sachkundeprüfung? Und was ist mit der Honorarberatung? Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, versuchte auf dem AfW- Entscheidertreffen Antworten zu geben.
Zunächst stellte Flosbach den Fahrplan zum Finanzanlagenvermittlergesetz vor. Nach dem Anfang April erfolgten Kabinettsbeschluss werde am 9. Juni die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Die Beratungen darüber sollen dann im Oktober abgeschlossen und das Gesetz verabschiedet werden.
Was das Thema Ausgestaltung der Sachkundeprüfung angehe, seien noch keine Details bekannt, sagte er. Man habe derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber, beispielsweise geht es auch darum, ob es eine schriftliche oder mündliche Prüfung geben soll.
Auch die Frage der Alte-Hasen-Regel, die im Entwurf nicht vorgesehen ist, sei weiter ungeklärt. Flosbach betonte jedoch, dass er eine solche Regel befürworte und sich dafür einsetzen werde. Gerade bei Vermittlern die lange dabei seien, könne davon ausgegangen werden, dass sie in der Beratung Bescheid wissen. Der Politiker räumte jedoch auch ein, dass ein gut qualifizierter Vermittler eine Sachkundeprüfung ohne Probleme leisten könne und dann auf eine solche Regel gar nicht angewiesen sei.
Eine weitere Baustelle ist die Offenlegung der Provisionen – ein Thema auf das die Branche mitunter sehr empfindlich reagiert. Es könne ja kein Problem sein, die Provisionen offenzulegen, so Flosbach. Er sprach sich dafür aus, dass der Anleger wissen solle, welches Geld in sein Investment fließe und welches Geld weg sei. Flosbach unterstrich jedoch, dass ein gesonderter Ausweis der Vermittlerprovision dabei nicht notwendig sei. Der Ausweis der Kosten beim Abschluss in der vollen Summe und Prozent sei ausreichend.