Die von der Central Krankenversicherung, Köln, gegen den Frankfurter Versicherungsmakler Claus-Dieter Gorr und seine PremiumRating GmbH erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ist rechtskräftig. Gorr zog seinen Widerspruch zurück.
Damit ist es PremiumRating und Gorr nun endgültig untersagt, das so genannte Bedingungsrating weiter zu verwenden oder darauf hinzuweisen sowie die Behauptung aufzustellen, der Central -Vollversicherungstarif EKN sei im Hinblick auf seine Bedingungen als ?schwach? zu bewerten. Die Kosten des Verfahrens müssen Gorr und PremiumRating tragen. In der Bewertung hatte PremiumRating die Leistungen von 29 privaten Krankenversicherungen miteinander verglichen. Im Rahmen eines eigenen Ratings hatte Focus Money (Ausgabe 24/2005) diese Bewertungsergebnisse dann veröffentlicht.
Ebenso wie die HUK-Coburg Krankenversicherung AG (cash-online berichtete) hatte auch die zum Generali-Versicherungskonzern gehörende Central in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor allem erhebliche Zweifel an der Objektivität und der Unabhängigkeit von Gorr und dessen PremiumRating GmbH vorgetragen. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln, das vor allem die fehlende Transparenz gegenüber den Verbrauchern monierte.
Insbesondere die enge personelle und gesellschaftsrechtliche Verflechtung der PremiumRating GmbH mit Gorrs Maklerfirma GVM weckten Zweifel an der Unabhängigkeit, urteilen die Richter. Testsieger war ein Hamburger Versicherer geworden, mit dem der Makler seit längerem zusammenarbeitet. Zudem blieb für das Gericht nicht nachvollziehbar, wie die Kriterien zur Bewertung im Einzelnen gewichtet worden sind. Laut Gericht sei beispielsweise nicht erkennbar, warum einzelnen Bedingungen (etwa der Kriegsklausel oder der Klausel über den weltweiten Geltungsbereich) eine überragende Rolle bei der Bewertung zugemessen worden ist.