Das von der Finanzaufsicht BaFin angekündigte Verbot gehebelter Finanzwetten (CFD) lenkt den Blick auf einen Zockermarkt, gegen den die Risiken geschlossener AIF geradezu harmlos aussehen. Der Löwer-Kommentar
Das Kürzel CFD steht für „Contract for Difference“. Damit sind Verträge gemeint, die sich auf die Entwicklung eines Basiswertes beziehen, also etwa eines Aktienindex oder eines Wechselkurses. Der Gewinn oder Verlust aus dem Vertrag resultiert aus der Differenz zwischen einem von dem Investor festgelegten und dem späteren tatsächlichen Kurs des Basiswertes – eine Wette also.
Der Kapitaleinsatz beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des Transaktionsvolumens, so dass schon winzige Veränderungen des Basiswertes zu hohen Gewinnen oder Verlusten – auch weit über den Kapitaleinsatz hinaus – führen können. Das entspricht dann einer Wette auf Kredit.
„Erhebliche Bedenken“ der BaFin
Die BaFin will diese gehebelten Geschäfte künftig für Privatanleger untersagen und hat eine entsprechende Verfügung angekündigt. Die Behörde hat unter anderem wegen der unkalkulierbaren Verlustrisiken „erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz“, was ihr seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes Mitte 2015 ein Eingreifen ermöglicht. Nur ungehebelte CFD-Kontrakte sollen erlaubt bleiben.
Zugegeben: Mit Sachwertanlagen hat das Ganze nun so gar nichts zu tun, zumal die CFD-Kunden – „Anleger“ mag man sie kaum nennen – den Basiswert nicht erwerben. Es handelt sich vielmehr um eine reine Wette, die offenbar meistens innerhalb weniger Stunden eingelöst wird. Und doch lohnt ein Blick auf diesen Markt – und sei es nur, um die Risiken und Kritik etwa in Bezug auf geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) in eine etwas andere Relation zu rücken.