Es rumorte bereits sei geraumer Zeit – jetzt macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Ernst. Er erhebt Klage vor dem Landgericht München gegen die aus Sicht des Verbands wettbewerbswidrigen Aktivitäten des Online-Vergleichsportals Check24.
Der BVK kritisiert insbesondere, dass Verbraucher über Check24 Versicherungsverträge abschlössen, ohne dass das Portal die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einhalte.
Klage wegen unlauteren Wettbewerbs
Aus diesem Grund habe der Verband Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München erhoben.
Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz könne nicht toleriert werden, dass sich einzelne Marktakteure über die strengen Regulierungsanforderungen hinwegsetzten.
Die Regeln, die Versicherungsvermittler einzuhalten hätten, müssten auch für Internetportale gelten, die Policen vermitteln. (nl)
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