Stirbt ein naher Verwandter oder gar der Ehepartner, ist es für die Betroffenen schwer, klare Gedanken zu fassen. Leider haben Gesetzgeber und Versicherungsgesellschaften bei Todesfällen oftmals sehr knapp bemessene Fristen gesetzt, die unbedingt beachtet werden sollten.
Der Jurist Ferdinand Mang von der juristischen Redaktion des Anwaltsportals Anwalt.de führt Betroffene in zehn Schritten durch den Dokumenten- und Fristendschungel:
1. Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist als erstes der Hausarzt zu informieren, der den Totenschein und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Dokumente sind wichtig, denn sie werden später noch benötigt. Tritt der Tod im Krankenhaus oder in der Seniorenresidenz ein, informieren diese Einrichtungen den zuständigen Arzt.
2. Suchen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen und legen Sie im Idealfall einen Ordner an. Zu den zentralen Dokumenten zählen alle Versicherungsunterlagen, der Organspendeausweis, Verfügungen des Verstorbenen, beispielsweise sein Testament, Vorsorgevertrag, Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, unter Umständen ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners, sollte dieser bereits verstorben sein.
3. Die Versicherungen und der Arbeitgeber des Verstorbenen sind zu informieren. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Versicherungen teilweise sehr kurze Fristen eingehalten werden müssen. Die jeweiligen Fristen sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Beispielsweise muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden über den Todesfall des Versicherungsnehmers benachrichtigt werden. Achten Sie darauf, dies auch schriftlich, etwa per Email oder Fax, zu tun. Sollten Sie Sonderurlaub benötigen, ist auch der eigene Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen.
Seite zwei: Schritte vier bis zehn