Cinerenta: Schadensersatz wegen Prospektfehler

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor GmbH ist erstmals zu Schadensersatz-Zahlungen an Anleger der Cinerenta-Filmfonds II und III verurteilt worden.

Die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) München ziehen die Contor zur Verantwortung (Az.: 19 U 3041/07, 19 U 3592/07, 19 U 5453/06), weil die Verwendung der Anlegergelder im Investitionsplan falsch angegeben sei, so die Darstellung der Kläger-Anwältin Katja Fohrer von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen.Die Contor GmbH fungierte als Treuhänder und Mittelverwendungs-Kontrolleur der 1999 aufgelegten Filmfonds.

Ausschlaggebend für die noch nicht rechtskräftigen Urteile sind sogenannte verdeckte Innenprovisionen, die im Herbst 2006 bekannt wurden: Etwa 20 Prozent Vertriebsprovisionen flossen an die Düsseldorfer Firma Investor Treuhand GmbH, die einen Großteil des Anlagekapitals einwarb. Im Prospekt waren für diesen Posten lediglich sieben Prozent zuzüglich fünf Prozent Agio ausgewiesen. Zudem sollten die Fonds mit einer Erlösausfall-Versicherung in Höhe von 80 Prozent der Produktionskosten für den Fall von Filmflops abgesichert sein. Es stellte sich aber heraus, dass diese Kosten nicht wie im Prospekt angegeben, von den Fondsnebenkosten, sondern tatsächlich von den Produktionskosten abgeflossen sind.

Rechtsanwältin Fohrer misst den von ihr erstrittenen Urteilen weitreichende Bedeutung bei: ?Die Urteile des OLG München wecken berechtigte Hoffnung auf ein Happy-End bei Tausenden von Cinerenta-Geschädigten. Die Schadensersatzanspüche sind nach unserer Auffassung noch nicht verjährt, da die Verschiebung der Kostenpositionen im Investitionsplan erst im Herbst 2006 bekannt geworden ist.?

Auch Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft I gegen die Verantwortlichen der Cinerenta-Filmfonds II und III wegen Betrugs und Steuerhinterziehung stehen laut Fohrer kurz vor dem Abschluss. Anlegern der Fonds könnten steuerliche Vorteile aberkannt werden, so dass es zu Rückzahlungen kommen würde. ?Die nun von uns erstrittenen Urteile sind daher besonders bedeutend, denn das OLG hat darin ausdrücklich entschieden, dass den Anlegern auch der Schaden ersetzt werden muss, der ihnen durch eine etwaige Steuernachzahlung entsteht?, sagt Fohrer. (hb)

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