Der Cyber-Versicherer Cogitanda baut sein Cyber-Deckungsportfolio aus und erweitert dies um einen Rechtsschutz-Baustein. Der ist nun standardmäßig Bestandteil aller neu abgeschlossener Cogitanda Cyber Pro+ Policen: Der Baustein enthält eine Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- und eine Strafrechtsschutzdeckung. Hierdurch ist nach Angaben des Versicherers künftig auch das Management der versicherten Unternehmen im Cyber-Versicherungsfall geschützt.
Pflichtverletztungen durch das Management
Im Falle eines erfolgreichen Cyber-Angriffs benötigen die Verantwortlichen gegebenenfalls einen hochspezialisierten Rechtsbeistand. Denn die verantwortlichen Manager tragen ein latentes Risiko: Kommt bei der Aufklärung des Vorfalls zutage, dass der Cyber-Schaden auf eine unzureichende IT-Sicherheit oder fehlende organisatorische Maßnahmen zurückzuführen ist, und wird ihnen in diesem Zusammenhang eine Pflichtverletzung vorgeworfen, können auf das Management teils erhebliche Ansprüche zukommen. Die Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten können gerade auch bei längeren Gerichtsverfahren sehr aufwendig werden. Erschwerend drohen in dieser Situation auch Auseinandersetzungen, die den Anstellungsvertrag des Managers betreffen.
D&O klammern Cyberrechtsschutz oftmals explizit aus
Das Problem: Manager sind gegen die Kosten einer Rechtsverteidigung nach einem Cyber-Vorfall in der Regel nicht abgesichert – zudem klammern D&O-Versicherungen den Cyber-Rechtsschutz zumeist explizit aus. Folglich müssen Manager die teils erheblichen Rechtsverteidigungskosten aus privaten Mitteln selbst bestreiten. „Wir haben unseren Kunden in der Schadenregulierung zugehört: Wir haben beobachtet, wie erheblich die haftungs- und strafrechtliche Verantwortung von Managern im Cyber-Versicherungsfall sein kann – und uns gefragt, ob wir dafür nicht eine Rechtsschutz-Absicherung bieten können. Diese Frage ist ab jetzt mit ‚Ja‘ zu beantworten“, sagt Dr. Kennet Otto, Managing Director und Group Chief Insurance Officer bei der Cogitanda Group. Der Cyber-Rechtsschutz-Baustein hat ein Versicherungslimit von einer Million Euro pro Schadenfall und umfasst die drei Rechtschutz-Bausteine Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- und Straf-Rechtsschutz.
Für alle Fälle gewappnet
Mit dem Cyber-Vermögensschaden-Rechtsschutz werden die Kosten für die Abwehr von persönlichen Haftungsansprüchen gegen das Management im Falle von Vermögensschäden übernommen. Die Deckung umfasst außergerichtliche Streitigkeiten oder Mediationen ebenso wie gerichtliche Verfahren.
Der Cyber-Anstellungsvertragsrechtsschutz deckt die gerichtliche sowie außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des betroffenen Managers hinsichtlich Vergütungs- und/oder Honoraransprüchen aus dem zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungs- oder Dienstvertrag ab. Auch der Rechtsbeistand bei Streitigkeiten über die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses ist abgedeckt.
Der Cyber-Strafrechtsschutz springt bei strafrechtlichen Vorwürfen ein. Hierbei werden die Kosten der Verteidigung des Managers gegen einen strafrechtlichen Vorwurf nach einem Schaden übernommen, beispielsweise im Falle von Datenhehlerei. Auch Kosten für die Abwehr von Vorwürfen aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarrecht einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sind durch den Cyber-Rechtsschutz gedeckt.
„Cyber-Risiken sind omnipräsent. Eher früher als später wird jedes Unternehmen von einer Cyber-Attacke getroffen. Aufgrund der Auswirkungen solcher Angriffe müssen Manager damit rechnen, dass gegen sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Denn sie sind verantwortlich dafür, dass Cyber-Risiken auf organisatorischer und technischer Ebene angemessen im Unternehmen adressiert werden. Diese Verantwortung trifft Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte sowie auch gesetzliche Vertreter und Organmitglieder öffentlicher Einrichtungen“, sagt Otto. „Ein solches Deckungs-Paket ist bislang einzigartig, denn die Aspekte aus klassischer Cyber- und Rechtsschutzdeckung in einem Vertrag abzubilden, hat bis heute niemand zustande gebracht“, so Otto.