Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Strafanzeige gestellt, unter anderem wegen Betrugsverdachts sowie vorsätzlichen und systematischen Missbrauchs persönlicher Daten gestellt. Die Strafanzeige richtet sich gegen ein Netzwerk von selbsternannten „Beitragsoptimierern“, das offenbar von einer Zentrale aus der Türkei gesteuert wird.
Mit sogenannten „Cold Calls‘ werden Versicherte laut PKV-Verband unaufgefordert kontaktiert und zu einem Tarifwechsel in ihrer privaten Krankenversicherung gedrängt, wofür die vermeintlichen Berater hohe „Erfolgshonorare“ verlangen. Dabei würde die selbsternannten „Mediatoren“ und „Sachverständigen“ unter betrügerischer Verschleierung ihrer Identitäten und mit manipulierten Telefonnummern agieren, warnt der Verband.
Datensätze aus Internetportalen von Anwaltskanzleien
Besonders brisant: Die persönlichen Daten seiner Opfer bezieht das Netzwerk offenbar auch von Internetportalen, auf denen Anwaltskanzleien für Klagen gegen Beitragserhöhungen werben. Insoweit werden Datensätze von Versicherten, die sich dort anmelden, an die Mitglieder des Netzwerks weiterverkauft. Die angeblichen „Beitragsoptimierer“ geben sich dann mitunter als Kooperationspartner der Anwaltskanzleien aus und locken die Versicherten mit der Verheißung hoher Beitragsersparnisse.
Diese sogenannten ‚Cold Calls‘ sind grundsätzlich verboten und stellen unter Umständen sogar strafbares Verhalten dar. Der PKV-Verband rät den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und eine Strafanzeige beispielsweise auf den Internetseiten der Polizei zu stellen.
„Cold Calls“ grundsätzlich verboten
Bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (www.bfdi.bund.de) zu finden.
Der PKV-Verband weist darauf hin, dass Privatversicherte das Recht auf eine honorarfreie Beratung durch ihre Krankenversicherung haben, wenn sie in andere Tarife des Unternehmens wechseln möchten.
„Daher sind die PKV-Unternehmen und Vermittler die natürlichen ersten Ansprechpartner für eine seriöse Beratung. Dabei erweist es sich regelmäßig als empfehlenswert, sich bei der Frage nach einem Tarifwechsel nicht allein an der Beitragshöhe zu orientieren, sondern auch am Umfang der versicherten Leistungen“, betont der PKV-Verband.
Auch Verbraucherzentrale Hamburg warnt
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht. Nicht immer schlössen Verbraucherinnen und Verbraucher auf diesem Wege den für sie besten Vertrag ab und würden tatsächlich Geld sparen, warnt die Verbraucherschützer.
So bleibe einerseits das Erfolgshonorar für den Tarifoptimierer bei der Kalkulation meist außen vor. Üblich sind Honorare von ungefähr der jährlichen Ersparnis. Kostet ein neuer Tarif beispielsweise 100 Euro im Monat weniger, zahlen Versicherte in der Regel einmalig 1.200 Euro an den Dienstleister. Zudem gehen preiswertere PKV-Tarife oft mit einem höheren Selbstbehalt oder einer reduzierten Erstattung der Regelsätze einher, so die VZ. Versicherte zahlen so unter Umständen sogar eine Zeit lang mehr für medizinische Leistungen.
Hoher Selbstbehalt als Kostenfalle
„Wird ein höherer Selbstbehalt vereinbart, lässt sich oft nur dann Geld sparen, wenn man nicht zum Arzt geht“, erklärt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beträgt der Selbstbehalt zum Beispiel 3.600 Euro, komme der private Krankenversicherer nur für Krankheitskosten auf, die darüber liegen. Das sei laut Sunken vor allem für ältere Menschen ein Problem, die öfter medizinisch behandelt werden müssten.
Gleichzeitig senkt der hohe Selbstbehalt in der Regel nicht das Honorar des Tarifoptimierers. Dieses bemisst sich ausschließlich an der erzielten Ersparnis für den Versicherungsschutz. „Am Ende zahlen Versicherte also ein hohes Honorar an den Tarifoptimierer, weil dieser die monatlichen Beiträge kräftig gesenkt hat, und gleichzeitig viele Arztkosten aus eigener Tasche, da der Selbstbehalt höher ist“, erläutert Sunken.
Regelsatz als Kostenfalle
Eine weitere Möglichkeit, den PKV-Beitrag zu reduzieren, ist laut der VZ der Wechsel in einen Tarif, bei dem Arztrechnungen nur bis zum Regelhöchstsatz erstattet werden. Da Medizinerinnen und Mediziner aber in begründeten Fällen auch mehr abrechnen dürfen, müssten Betroffene mit einem solchen Tarif unter Umständen alleine für die höheren Kosten aufkommen, so die VZ. „Diese Tarife sind daher nicht empfehlenswert, wenn man vorher zu besseren Konditionen versichert war“, sagt Sunken.
Günstige Tarife nicht immer am besten
Tarifoptimierer, die Versicherte bei der Kostenreduzierung unterstützen wollen, erhalten dann ein hohes Honorar, wenn sie PKV-Tarife mit möglichst geringer Beitragshöhe vorschlagen. „Doch ein besonders preiswerter Tarif ist nicht notwendigerweise der beste Tarif. Für die Güte eines Versicherungsschutzes ist vor allem auch das Leistungsspektrum ausschlaggebend“, gibt Sunken zu bedenken.