Mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung sollen sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadensersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen können – denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Nach Angaben von Conceptif sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt. Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, die während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen entstehen. Der Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab.