Die Continentale Krankenversicherung a.G. aus Dortmund wird noch in diesem Jahr gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerde einreichen. Wesentliche Ansätze für die Beschwerde seien er Annahmezwang für Nicht-Versicherte seit 1. Juli 2007 und der Basistarif mit Pflicht zur Versicherung ab 1. Januar 2009, teilte das Unternehmen mit. Gleichwohl wird die Gesellschaft das WSG umsetzen, aber nicht übererfüllen, wie das Bundesgesundheitsministerium es will.
Dies bedeutet: Nicht-Versicherte werden im Standardtarif ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse angenommen; der Beitrag wird auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, rund 500 Euro, (GKV) gekappt.
?Ist der Versicherungsfall aber vor Versicherungsbeginn eingetreten, wird für die laufenden Behandlungen nicht geleistet?, betont Gerhard Stry, Direktor Produktmarketing und Justiziar gegenüber cash.-online. Die im Standardtarif vorgesehenen Wartezeiten – mindestens drei Monate – müssten eingehalten werden. Für die zusätzlich abzuschließende Pflegepflichtversicherung musse es wie bei sonstigen Versicherten auch eine Wartezeit von fünf Jahren und eventuelle Risikozuschläge geben.
?Wir treffen gerade die notwendigen Vorbereitungen, um möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen“, betonte Vorstandsvorsitzender Rolf Bauer. Ein Hauptkritikpunkt der Continentale am WSG ist der Eingriff in die Vertragsfreiheit durch den modifizierten Standardtarif und den Basistarif zulasten der Bestandsversicherten.?Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir zwar selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben der Gesundheitsreform umsetzen. Aber wir werden auch nicht mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, denn das könnte den Erfolg der Verfassungsbeschwerde gefährden“, so Bauer weiter.
Als Versicherungsverein sei die Continentale zudem dazu gezwungen, ihre Bestandskunden vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen, wie sie durch die ungehemmte Aufnahme selbst schwerster, bisher nicht versicherter Risiken entstehen, die jedoch schon volle medizinische Versorgung hatten.?Wir können neueintretende Nicht-Versicherte nicht großzügiger behandeln als andere Versicherte und diese die Mehrkosten der Großzügigkeit tragen lassen. Nach dem Gesetz sind alle Versicherten gleich zu behandeln“, betont Rolf Bauer. Vor diesem Hintergrund gebe es keine Möglichkeit, gegenüber bisher Nicht-Versicherten besonders kulant zu sein. Das sei auch sinnvoll. Denn sonst könnten sich Nicht-Versicherte ? anders als später im Basistarif ? immer nur dann versichern, wenn sie krank sind und Leistungen brauchen. ?Hier wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet und damit das allgemeine Versicherungsprinzip gravierend verletzt“, bilanziert Bauer.