Die aufschiebenden Bedingungen waren in den von den Gläubigerversammlungen am 28. November 2022 gefassten Beschlüsse vorgesehen, mit denen durch die Restrukturierung einer ursprünglich am gleichen Tag fälligen Wandelschuldverschreibung sowie einer weiteren im April 2023 fälligen Schuldverschreibung die Insolvenz des Unternehmens abgewendet werden soll.
Nachdem bereits am 2. Dezember 2022 das Lock-up Agreement mit einer Gruppe großer Anleihegläubiger geschlossen und die Veränderung der Gremienzusammensetzung umgesetzt wurde, hat die außerordentliche Hauptversammlung am 20. Dezember 2022 den Vorstand ermächtigt, neue Aktien aus einem erhöhten genehmigten Kapital auszugeben.
Vorbehaltlich Anfechtungsfrist
Mit Zugang der entsprechenden Mitteilung aus der außerordentlichen Hauptversammlung (wie in den jeweiligen Beschlüssen definiert) sind nun die aufschiebenden Bedingungen für beide Instrumente eingetreten, sodass – vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Anfechtungsfrist – die Beschlüsse vollzogen werden können, so Corestate.
Corestate hatte Mitte November vor der möglichen Insolvenz gewarnt, kurz darauf aber doch eine Einigung mit wesentlichen Gläubigern erreicht. Hannover Leasing hatte zuvor erklärt, im Falle einer Insolvenz der Corestate Capital Holding „davon nicht betroffen“ zu sein.