Corestate verabschiedet alternatives Restrukturierungskonzept

Model eines kaputten Hauses mit einem Riss und einem Pflaster darüber
Foto: PantherMedia / Andriy Popov

er Vorstand der Corestate hat mit breiter Unterstützung durch eine Gruppe großer Anleihegläubiger, weiterer Investoren und wesentlicher Aktionäre die Umsetzung eines alternativen Restrukturierungskonzepts("Alternativkonzept") verabschiedet.

Damit können eine nachhaltige Entschuldung und Neukapitalisierung der Gruppe auch unabhängig vom Vorliegen geprüfter Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 kurzfristig durchgeführt werden. Trotz intensiver Bemühungen der Gesellschaft verzögert sich die Bestellung eines Abschlussprüfers weiter.
Das Alternativkonzept sieht auf Ebene der Corporate Governance Anpassungen in der Gremienzusammensetzung vor, im Rahmen derer heute Dr. Nedim Cen von seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender in den Vorstand als CEO gewechselt ist. Angesichts der erzielten Fortschritte bei der Restrukturierung entfällt parallel im Vorstand die Interimsposition des Chief Restructuring Officer (CRO) Stephan Götschel unterstützt das Unternehmen weiter in beratender Funktion. Auf Ebene des Aufsichtsrats übernimmt Dr. Sven-Marian Berneburg dessen Vorsitz, als neues Mitglied des Gremiums wurde heute Dr. Carlos E. Mack per Kooptation bestellt.

Im Zuge des Alternativkonzepts wurde zudem mit bestehenden und neuen Kapitalgebern eine Erhöhung der Brückenfinanzierung von EUR 25m auf EUR 35m vereinbart. Eine Bereitstellung erfolgt bis Mitte Mai 2023. Dies dient der Absicherung und Weiterentwicklung der allgemeinen Konzernliquidität und eröffnet zusätzlichen Spielraum bei der wertoptimierenden Veräußerung von bilanziellen Vermögenswerten. Gleichzeitig wird damit ein wesentlicher Baustein geschaffen, um eine der aufschiebenden Bedingungen der Gläubigerversammlung vom 14. April 2023 zu erfüllen, mit der die Fälligkeit der beiden ausstehenden Schuldverschreibungen zunächst bis zum 31. Juli 2023 beschlossen wurde. Daran anschließend sieht das Alternativkonzept, das im Juni 2023 auf einer weiteren Gläubigerversammlung verabschiedet werden soll, eine Reduzierung der Nominalbeträge der Schuldverschreibungen von insgesamt rund EUR 500 Mio. auf rund EUR 100 Mio. und eine Verlängerung der Laufzeiten bis 2026 vor. Die Brückenfinanzierung soll langfristig durch erstrangige Schuldverschreibungen („Neue Super Senior Schuldverschreibungen“) in Höhe von EUR 37 Mio. mit einer Laufzeit bis 2026 abgelöst werden.

Auf Ebene der Geschäftszahlen haben sich die im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung im Jahr 2022 aufgezeigten Ergebnisbelastungen durch Umsatzrückgang und Einmaleffekte auch im vierten Quartal fortgesetzt. Der Konzern weist demnach auf ungeprüfter und vorläufiger Basis für das Gesamtjahr 2022 aggregierte Umsätze von rund EUR 63 Mio., ein EBITDA von rund EUR -161 Mio. und einen Jahresverlust von rund EUR -715 Mio. aus. Dies bedingt ein negatives Eigenkapital zum Jahresende 2022 auf Ebene des Einzelabschlusses von rund EUR -132 Mio. Vor diesem Hintergrund soll das Kapital der Gesellschaft im Rahmen des Alternativkonzepts durch einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung (coup d’accordéon) im Juni 2023 auf einer außerordentlichen Hauptversammlung neustrukturiert werden. Dies ermöglicht in Verbindung mit der Reduzierung des Nominalbetrags aus den beiden Schuldverschreibungen um rund EUR 400m zukünftig eine positive Eigenkapitalbasis im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Im Ergebnis werden im Zuge dieser konsequenten Rekapitalisierung die Bilanzstruktur und den Verschuldungsgrad der Gesellschaft wieder auf ein stabiles Fundament gestellt.

Der Vorstand wird unabhängig davon mit Blick auf das negative Eigenkapital in Übereinstimmung mit entsprechendem Luxemburger Recht auch über die Fortführung der Gesellschaft einen Beschluss auf der nächsten Hauptversammlung fassen lassen. Neben der Zustimmung auf den jeweiligen Versammlungen, steht die Umsetzung des Alternativkonzepts auch unter dem Vorbehalt der Vorlage eines IDW S6-Sanierungsgutachtens, das bereits im Entwurf vorliegt.(dpa/EQS)

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