Corona-Krise: Berliner Mietendeckel setzt dem Ganzen die Krone auf

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Jürgen Michael Schick, IVD

Die Berliner Senatsverwaltung hat heute ihre „Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung“ im Amtsblatt veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen zur Durchsetzung des Berliner Mietendeckels gelten damit verbindlich. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, mit einer Einschätzung.

Der Berliner Mietendeckel wird einen größeren negativen Effekt auf den Markt haben als die Folgen der Corona-Pandemie. Das Corona-Virus sorgt lediglich für eine Vertagung von Vermietungen, Wohnungswechseln und teilweise auch Bauaktivitäten. Nach der Krise wird die Nachfrage rasch wieder Fahrt aufnehmen, möglicherweise sogar steigen, wenn die Zuwanderung aus den wirtschaftsschwächeren südeuropäischen Ländern zunimmt.

Der Mietendeckel dagegen setzt den Markt langfristig außer Kraft. Die ersten Folgen sind schon jetzt deutlich zu spüren. Die Investitionen in die Bestandswohnungen zur Substanzerhaltung, Modernisierung und energetischen Sanierung werden komplett zurückgefahren.

Der Wohnungsmarkt braucht gerade jetzt in der Corona-Krise ein stabiles Umfeld. Der Berliner Mietendeckel allerdings setzt dem Ganzen die Krone auf. Deshalb ist die abstrakte Normenkontroll-Klage, die CDU und FDP auf den Weg bringen, um den Berliner Mietendeckel zu stoppen, wichtiger denn je. Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit.

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