Corona-Tests am Arbeitsplatz – Was auf die Unternehmen zukommt

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Beschäftigte sollen einfacher an einen Corona-Test kommen – bezahlt von der Firma.

Vehement hatte sich die Wirtschaft dagegen gestemmt – und in Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zunächst einen Verbündeten. Jetzt müssen bald doch alle Unternehmen verpflichtend Corona-Tests anbieten. Die Arbeitgeber werten das als Misstrauenserklärung. Doch aus Sicht von Wissenschaftlern reichen die einmal wöchentlichen Tests noch lange nicht aus.

Was plant die Bundesregierung und warum?

Vor allem die SPD hatte darauf gedrungen, dass die Unternehmen zu den Testangeboten verpflichtet werden. Die Union, die das zunächst nicht wollte, macht dem Vernehmen nach jetzt mit, weil sie ein anderes Vorhaben nicht aufs Spiel setzen will: Im Paket mit der Testangebotspflicht sollen am Dienstag die bundeseinheitlichen Regeln zum Brechen der dritten Corona-Welle im Kabinett beschlossen werden. Die Test-Regelung sieht vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel engen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Reicht ein Test pro Woche?

Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infizierte zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome spüren. Aus wissenschaftlicher Sicht können sie eine Infektion allerdings nicht grundsätzlich ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test „lediglich weniger wahrscheinlich“ für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse.

Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler weisen auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Ob ein wöchentlicher Test im Büro ausreicht, wird daher von vielen bezweifelt.

Was bedeutet eine Testpflicht für die Unternehmen?

Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Dabei müssen sie jedoch nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tests auch in Anspruch nehmen. Es würde also ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren.

Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Manche kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich den Aufwand nicht leisten. Viele Firmen können aber Hilfen beantragen: Für Schnelltests gibt es über die Überbrückungshilfe III eine Förderung.

Wie kommen die Unternehmen an die Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten kostengünstig den Firmen zur Verfügung zu stellen.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ betont: „Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht.“

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro?

Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich demnach nicht nur beim direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich vorher ein Infektiöser aufhielt.

Berliner Mobilitätsforscher fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf – oder alle müssten FFP2-Masken tragen. Die Bundesregierung will zumindest die Pflicht verlängern, wo immer möglich Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice zu erlauben. (dpa-AFX)

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