Demnach muss die Gruppe der 50- bis 64-Jährigen verglichen mit einem Szenario ohne Coronakrise einen „leichten Rückgang von etwa einem Prozent der Rentenanwartschaften“ hinnehmen.
Durch die Pandemie war 2020 das Bruttoinlandprodukt um fast fünf Prozent zurückgegangen. Hunderttausende Menschen verloren ihre Jobs, Millionen mussten sich zumindest zeitweise mit Kurzarbeit und reduzierten Entgelten begnügen. Dennoch seien die Auswirkungen auf die Rentenansprüche für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte jenseits der 50 zunächst moderat, betonte Johannes Geyer vom DIW Berlin.
Der erhebliche Arbeitsausfall schlage sich nicht in gleichem Umfang in den Rentenansprüchen nieder, weil die Arbeitsagentur bei Kurzarbeit Rentenbeiträge für 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes zahle und auch bei Beziehern von Arbeitslosengeld I, dessen maximale Bezugsdauer in der Krise verlängert wurde, Rentenbeiträge auf der Basis von 80 Prozent des letzten Bruttolohnes weiterzahle. Ernste Einbußen bei den Rentenansprüchen drohten deshalb erst, wenn sich die Wirtschaftskrise länger hinziehe und die Betroffenen in Hartz IV abrutschten.
Auch wenn durch die Krise die individuellen Rentenansprüche im Allgemeinen nur wenig reduziert würden, sei allerdings damit zu rechnen, dass die Pandemie den weiteren Rentenanstieg in den nächsten Jahren bremsen dürfte, erklärte Geyer. (dpa-AFX)