Nach der Insolvenz der Venturion AG in Hamm können Anleger ihre Forderungen nur noch bis zum 28. Februar bei der Insolvenzverwalterin Petra Mork in Dortmund anmelden. Nach einem Bericht in der aktuellen Ausgabe 08/05 des DFI-Gerlach-Reports tagt am 1. März die Gläubigerversammlung. Zwar wurde laut DFI-Gerlach-Report beim zuständigen Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit bereits zwei Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angezeigt, dennoch macht der Rechtsanwalt André Gerhard Morgenstern von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena den Anlegern Mut.
Denn das eigentliche Insolvenzverfahren spiele keine Rolle. Vielmehr will Morgenstern, der nach eigenen Angaben rund 300 Geschädigte (Schadenssumme 3,5 Millionen Euro) vertritt, die Vorstände und die Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung ziehen.