In den Jahren nach der Finanzkrise ist ein Schwall an Regularien für die Kapitalmärkte und zum Schutz von Privatanlegern hereingebrochen. Für Gründer oder kleine Unternehmen ist die Kapitalbeschaffung dadurch nicht einfacher geworden.
Gastbeitrag von Johannes Ranscht, Seedmatch
Für sie stellt das Crowdinvesting eine attraktive und komfortable Finanzierungsalternative dar – zumindest bis zu einem bestimmten Volumen.
Gegen den Trend hat die Bundesregierung im Sommer 2018 nun eine regulatorische Lockerung beschlossen, die auch für das Crowdinvesting Folgen haben wird: das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung.
Verordnung lässt Spielraum
Im Kern geht es darum, dass bei der Emission von Wertpapieren seit dem 21. Juli 2018 erst ab einem Volumen von acht Millionen Euro die Erstellung eines umfangreichen Wertpapierprospekts erforderlich ist. Bei geringeren Beträgen genügt ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt.
Die EU-Verordnung ließ den nationalen Gesetzgebern einen gewissen Spielraum, den die Bundesregierung an dieser Stelle vollumfänglich ausgeschöpft hat – überraschenderweise, denn im ursprünglichen Gesetzesentwurf war nur von einer Million Euro die Rede gewesen.
Seite zwei: Kostenfaktor Prospektpflicht nicht unterschätzen