Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Venture-Capital-Gesetz vorgesehen, um die Gründungsfinanzierung in Deutschland zu verbessern. Auch das sogenannte Crowdinvesting könnte profitieren. Bisher ist allerdings nicht viel passiert.
Die Initiatoren geben sich entspannt: „Der Bundesregierung ist die volkswirtschaftliche Bedeutung von einem solchen Gesetz voll bewusst, auch die Landesregierungen versprechen auf einschlägigen Veranstaltungen eine baldige Umsetzung des Vorhabens. Wir gehen davon aus, dass spätestens in den nächsten zwei Jahren das entsprechende Gesetz verabschiedet wird“, sagt Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Emissionshauses Fidura.
Eckpunktepapier liegt Kabinett vor
Die Hoffnungen, die in das neue Gesetz gesetzt werden, sind groß. „Der aktuelle Status quo lässt Investitionen zwar zu, fördert sie jedoch zu wenig. Mit Maßnahmen auf politischer Ebene werden die Möglichkeiten und Anreize für diese notwendigen Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen erheblich verbessert“, betont Michael Motschmann, Vorstand der MIG Verwaltungs AG.
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Immerhin: Ein vom BVK erarbeitetes Eckpunktepapier für das Gesetz liegt dem Kabinett bereits vor. Zudem haben die Wirtschaftsminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Das Venture-Capital-Gesetz könnte auch die Rahmenbedingungen für eine Form der Gründungsfinanzierung regeln, die sich in Deutschland wachsender Beliebtheit erfreut: Beim sogenannten Crowdinvesting können Start-ups Kapital von Kleinanlegern einsammeln.
Seite zwei: Crowdinvesting keine Konkurrenz