Crowdinvesting: „Digitale Investments weiterentwickeln“

Cash.: Wie sieht der zweite Weg aus, auf dem Sie Anleihen nutzen?


Brunke: Der Gesetzgeber hat aktuell, zum 21. Juli 2018, die bestehenden Prospektregelungen angepasst und die Prospektfreigrenze bis auf acht Millionen Euro angehoben. Wir werden nach und nach sämtliche Projektfinanzierungen auf die Anleihe umstellen.

Diese Investitionen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nach wie vor voll reguliert, allerdings müssen keine aufwendigen Prospekte mehr erstellt werden.

Stattdessen erhält der Anleger ein transparentes, dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt (WIB), auf dem er sich über die Investition mit den wesentlichen Chancen und Risiken informieren kann.

Gut ein Drittel aller Projekte die wir prüfen, benötigt mehr als 2,5 Millionen Euro Mezzanine-Kapital – die bisherige regulatorische Obergrenze für prospektfreies Crowdinvesting nach dem Vermögensanlagengesetz.

Diese können wir nun auch ohne Prospekt finanzieren – das spart Zeit und Kosten und davon profitieren unsere Anleger. Mit der Anleihe folgen wir dem Wunsch des Marktes nach depotfähigen Immobilieninvestments für Anleger und antworten auf das Bedürfnis der Anleger nach flexiblen, regulierten Sachwertinvestments.

Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen Cash.-Ausgabe 9/2018.

Interview: Barbara Kößling

Foto: Angela Pfeiffer

 

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