Crowdinvesting: Wider die Obergrenze

„Wir finden es richtig, dass der Kleinanleger bestmöglich geschützt wird. Dennoch sollte der Gesetzgeber bei Entscheidungen zur Regulierung auch berücksichtigen, dass die Mehrzahl der Anleger informierte Anleger sind. Sie kennen die Risiken, können diese einschätzen und mindern sie durch ein breites Anlageportfolio“, betont Henning Frank, CEO von Zinsland.

Auch Dr. Guido Sandler, CEO von Bergfürst, begreift seine Kunden als selbstbestimmte Anleger: „Sie haben ihr Geld selbst verdient und sollten es auch eigenverantwortlich anlegen dürfen.“

Aus seiner Sicht kann man Privatinvestoren Informationen an die Hand geben, mit welchem Einkommen oder Vermögen welches Anlagevolumen wirtschaftlich vernünftig wäre. Gesetzlich verordnete Obergrenzen sollten seiner Meinung nach jedoch nicht vorgeben werden.

Klares Verbesserungspotenzial

Brunke weist darauf hin, dass Exporo auch Anleger habe, die gern mehr als 10.000 Euro pro Projekt investieren würden, weil sie über ein hohes Vermögen verfügen.

„Wir arbeiten bereits reguliert mit einer Lizenz nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz und bieten Anlegern immer wieder Investmentmöglichkeiten, in die sie auch mehr als 10.000 Euro investieren können. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, die Anleger über die Risiken der Anlage aufzuklären, diese dann aber selbst entscheiden sollten, wie viel sie investieren möchten.“

Auch aus Sicht von Laubenheimer besteht „ganz klar“ Verbesserungspotenzial. Er findet die Obergrenze von 10.000 Euro pro Investor zu niedrig.

Seite drei: Sollte sich Obergrenze am Vermögen orientieren?

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