Crowdinvesting: Wider die Obergrenze

„Unserer Erfahrung nach gibt es eine nicht zu vernachlässigende Gruppe wohlhabender Privatpersonen, die über sehr umfangreiches Fachwissen verfügen, Risiken adäquat beurteilen und im Extremfall auch höhere Verluste aufgrund ihrer Vermögenssituation tragen könnten. Diese Personengruppe würde gern mehr als 10.000 Euro pro Projekt investieren, kann dies aktuell aber leider nicht.“

Seiner Meinung nach sollte sich die Obergrenze insgesamt am Vermögen des jeweiligen Anlegers und dessen Erfahrung orientieren und nicht pauschal festgelegt werden. In diesem Zusammenhang bemängelt er auch, dass aktuell nur Kapitalgesellschaften mehr als 10.000 Euro investieren dürfen.

Gesetzgeber bleibt stur

„Es gibt aber zum Beispiel sehr viele professionell organisierte Stiftungen oder Versorgungswerke mit enormen Vermögen, die typischerweise nicht als Kapitalgesellschaften organisiert sind und dementsprechend auch auf 10.000 Euro begrenzt sind. Entsprechend sollte die Regelung von Kapitalgesellschaften auf juristische Personen ausgeweitet werden.“

Dies entspräche laut Laubenheimer auch mehr der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers – der wiederum keine erkennbaren Anstalten macht, die Obergrenze wieder abzuschaffen. (kb)

Foto: Shutterstock

 

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