Die SZ hatte in ihrer Berichterstattung über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus privaten Tagebüchern des Warburg-Mitinhabers Christian Olearius veröffentlicht. Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung von dessen Privaträumen beschlagnahmt worden.
Der Bankier hatte seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Hamburg war dieser Ansicht im März vergangenen Jahres gefolgt und hatte die Veröffentlichung von nicht freigegebenen Tagebuch-Passagen untersagt. Dagegen war die Zeitung in Berufung gegangen. Ihr Anwalt Martin Schippan hatte in der mündlichen Verhandlung auf das „überragende öffentliche Interesse“ im „Cum-Ex“-Skandal verwiesen und Olearius vorgeworfen, eine für ihn negative Berichterstattung verhindern zu wollen.
Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden. Gegen Olearius war damals schon im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften ermittelt worden. Später hatte das Finanzamt für Großunternehmen mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf die Rückforderungen von zu Unrecht erstatteten Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Warburg Bank verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war 2017 erst kurz vor Eintritt der Verjährung auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden.(dpa-AFX)