Cybercrime: So läuft der Paket-Betrug zur Weihnachtszeit

Wenn Sie zum Opfer wurden

Wenn Sie eine Rechnung für Ware bekommen, die Sie nie bestellt haben, sollten Sie Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei stellen. Denn der Verdacht liegt nahe, dass ein Krimineller Missbrauch mit Ihren Daten betreibt.

Die gute Nachricht: Sie müssen die Ware, die Sie ja nicht bestellt haben, auch nicht bezahlen. Vielmehr steht der Online-Händler in der Pflicht, Ihnen den vermeintlichen Kauf zu beweisen. Was Sie sonst noch tun können und sollten, sagen ARAG Experten:

• Melden Sie ein gefälschtes Profil in einem sozialen Netzwerk unverzüglich beim Betreiber.

• Informieren Sie Freunde, Kollegen und Bekannte über die Fälschung.

• Wenden Sie sich sofort an die Betreiber er Website, auf der jemand in Ihrem Namen auftritt und melden Sie sich bei der Polizei.

• Überprüfen Sie Ihren Rechner mit einem Anti-Viren-Programm auf mögliche Trojaner oder lassen Sie das von einem Fachmann erledigen.

• Ändern Sie unverzüglich Ihre Passwörter und überprüfen Sie Ihre übrigen Nutzerdaten, damit nicht ein Betrüger dort zusätzlich seine eigene E-Mail-Adresse eingetragen hat.

• Kontrollieren Sie Ihre Bankauszüge und fordern Sie eine Auskunft bei der Schufa an. Wiederholen Sie das in den nächsten Wochen häufiger.

 

Foto: Shutterstock

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments