David Furtwängler, Hauptbevollmächtigter des Versicherers BNP Paribas Cardif in Deutschland, erläutert im Gespräch mit Cash., wie er die Risiken im Online-Handel und in sozialen Netzwerken einschätzt und warum diese eine gesonderte Form der Absicherung bedürfen.
Cash.: Ihr Haus konzentriert sich auf die Absicherung von Cyberrisiken von Privatpersonen. Das Produktkonzept „Digital Life Protect“ soll unter anderem die Rückabwicklung von fehlerhaften Online-Käufen übernehmen. Erweist sich das umfangreiche Gewährleistungsrecht in Deutschland nicht als Hemmschuh für die Police?
Furtwängler: Theoretisch ist die Gewährleistung umfangreich, aber Recht-Haben und Recht-Bekommen sind zwei Paar Stiefel. Digital Life Protect leistet ja nicht nur Geld, sondern nimmt erst einmal die Arbeit ab, mit dem Händler zu reden und eine Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, erstatten wir gegebenenfalls die Kosten – ohne dass der Kunde sein Gewährleistungsrecht vor Gericht durchsetzen müsste.
Digital Life Protect bietet darüber hinaus umfassenden Schutz vor Online-Risiken. Das beinhaltet Warenschutz für Onlinebestellungen, Schutz bei Kreditkartenmissbrauch, Suchaufträge zu Personenangaben und die Löschung falscher Angaben, Rechtsschutz und akute Rechtsberatung.
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Was sind typische Schäden, die im Zusammenhang mit Digital Life Protect von Kunden gemeldet werden?
Leider kommt es häufig vor, dass online bestellte Waren leicht beschädigt, fehlerhaft oder überhaupt nicht ankommen. Manche Händler reagieren sehr kulant, aber oft verirrt sich der Kunde in der Kette zwischen Hersteller, Händler, Lieferdienst und angestelltem Zusteller. BNP Paribas Cardif hat die Expertise, eine schnelle Einigung zu finden – ohne viel Aufwand für die Versicherten.
Seite zwei: Cybermobbing: „Üble Nachrede hat sich schnell festgesetzt“