Datenklau, Bestellungen unter falscher Identität, geplünderte Bankkonten – Betrüger nutzen verschiedenste Wege um Internetnutzer reinzulegen. Auf den Schäden bleiben Betroffene dabei häufig sitzen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer zum Opfer wird, der sollte die Betrüger anzeigen. Dann kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung. Für die Schäden muss der Betroffene allerdings selbst aufkommen, so die Verbraucherschützer.
Immer häufiger schließen Verbraucher extra eine Cyberversicherung ab um sich gegen diese Eventualität abzusichern. Zuvor sollten jedoch die bestehenden Verträge überprüft werden.
Der Verbraucherzentrale NRW zufolge lohnt sich der Abschluss einer speziellen Cyberversicherung nämlich selten. Häufig seien die Angebote unübersichtlich, der Leistungsumfang uneinheitlich und der Schutz lückenhaft.
Im Normalfall übernehmen die Versicherer einen Schaden nur dann, wenn Versicherte eine Firewall sowie einen Virenscanner hatten – und meist ist die Versicherungssumme auf 10.000 Euro begrenzt.
Andere Versicherungen können greifen
Je nach Art der Vorfalls können unter Umständen auch andere Versicherungen einspringen – etwa die private Haftpflichtversicherung, wenn unwissentlich ein Schad-Virus im Netz weitergeleitet wurde und so anderen Personen ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei den Folgeschäden von gestohlenen Daten kann vielleicht auch die Hausratversicherung greifen, und bei einem geplünderten Konto kann unter Umständen die eigene Bank helfen, so die Verbraucherschützer.
Daher lohne es sich die Vertragsbedingungen bestehender Versicherungen durchzulesen – und nach Möglichkeit um den Passus Internetschutz zu erweitern. (dpa/tmn)
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