D.i.i. AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Symbolbild Insolvenz
Foto: Bildagentur PantherMedia / Boris Zerwann

Fast zwei Wochen nach dem Insolvenzantrag der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat das Amtsgericht Frankfurt nun das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestimmt.

Laut den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen ist in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG am 9. April 2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden (Aktenzeichen 810 IN 397/24 D).

Verfügungen der Schuldnerin sind der Anordnung zufolge nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Frankfurt am Main, bestellt worden.


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Die D.i.i. AG hatte am 29. März mitgeteilt, dass sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gestellt habe. Darüber hinaus wurden Insolvenzanträge für weitere operative Tochtergesellschaften der D.i.i. -Gruppe gestellt. Seitdem ist ungewöhnlich viel Zeit bis zur Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens vergangen.

Am 4. April hatte das Amtsgericht Frankfurt lediglich mitgeteilt, dass es sich in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig erklärt, „die der Unternehmensgruppe ‚d.i.i. Immobilien‘ angehören“. Zu den einzelnen Tochterunternehmen der in Wiesbaden ansässigen Unternehmensgruppe finden sich bislang noch keine Einträge in den Insolvenzbekanntmachungen (Stand 10. April 2024, 9.00 Uhr).

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