D.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag

Begründet hat D.i.i. die Schieflage hauptsächlich mit der „anhaltenden schwierigen Marktsituation“. Der Immobilienmarkt steht seit Mitte 2022 unter anderem wegen deutlich gestiegener Zinsen und Baukosten sowie fallenden Immobilienpreisen stark unter Druck. Doch für die D.i.i.-Pleite gibt es womöglich noch andere Auslöser.

Am Donnerstag vor Ostern hatte die D.i.i. auch mitgeteilt, dass sie Insolvenzanträge „für weitere operative Tochtergesellschaften der D.i.i.-Gruppe“ gestellt habe, ohne diese zu nennen. Dass auch die KVG insolvent sein würde, war bereits vermutet worden und ist nun offiziell. Wahrscheinlich ist dies auch der Grund dafür, dass die Insolvenzverfahren in Frankfurt stattfinden, also dem Sitz der BaFin, und nicht am Sitz der D.i.i. Gruppe in Wiesbaden.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über, erläutert nun die BaFin. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die D.i.i. Investment GmbH Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen.

Betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich bei Fragen an das Verbrauchertelefon der BaFin unter der Nummer 0800 2 100 500 wenden, so die Behörde.

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