Wer arbeitet, macht Fehler. Nicht nur die Chefs der Dax-Konzerne, auch Führungskräfte in kleinen und mittleren Betrieben müssen damit rechnen, bei Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen zu haften. Welchen Risiken sie ausgesetzt sein können und welche Möglichkeiten es gibt, sich vor den Folgen der Haftung zu schützen, weiß der D&O-Experte Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung.
Führungspositionen in Firmen aller Größenordnung sind einer enormen Verantwortung ausgesetzt. Dabei erhöhen immer komplexere Prozesse und betriebliche Zusammenhänge die Gefahr, Fehler zu machen. Die Schäden können oft in die Millionen gehen.
Wer haftet?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – doch auch leitende Angestellte, Compliance Officers und Generalbevollmächtigte können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihrem Unternehmen oder Dritten schaden. Dennoch unterschätzen viele Entscheidungsträger diese Gefahr.
Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. „Es spielt übrigens keine Rolle, ob das Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, inhabergeführt oder eine Aktiengesellschaft ist“, ergänzt Staschik.
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