Auch sind Ausschüttungsprognosen ohne nennenswerte Aussagekraft, wenn nicht oder nur rudimentär erläutert wird, auf welchen Annahmen sie basieren. Und nicht selten sind die Anlagebedingungen (bei AIFs) oder die Investitionsgrundsätze (bei Vermögensanlagen) so weit gefasst, dass ohne zusätzliche Informationen völlig offen ist, in welche Richtung das Ganze eigentlich gehen soll.
Meistens finden sich diese Zusatzinformationen dann in separaten Broschüren, die aber als „Werbeinformationen“ eben nicht zum verbindlichen Prospekt gehören. Anders herum besteht dann auch die Gefahr, dass wiederum die Werbeinformationen sich später als irreführend herausstellen, weil der Prospekt auch eine ganz andere Investitionsrichtung zulässt – und diese womöglich auch umgesetzt wird.
Hier rächt sich einmal mehr, dass die Branche vor Jahren den bewährten Wirtschaftsprüferstandard IDW S4 leichtfertig über Bord geworfen hat. Dieser enthielt hohe, sachgerechte Anforderungen an die Prospekte, die über die gesetzlichen Mindestangaben hinaus auch die zivilrechtlichen Ansprüche berücksichtigten.
Zunächst nur eine Image-Frage
Letztlich kann die Kritik der Verbraucherschützer die Branche interessieren oder auch nicht. Das ist zunächst nur eine Image-Frage. Spannend wird es dann, wenn einer der Schmalspur-Prospekte eines Tages im Zuge einer Schadenersatzklage vor Gericht landet.
Erst dann wird sich herausstellen, ob die aufsichtsrechtlichen Mindestangaben auch zivilrechtlich zur Aufklärung der Anleger ausgereicht haben. Die bisherige BGH-Rechtsprechung lässt nicht den Schluss zu, dass dies immer zwingend der Fall ist. Nicht auszuschließen ist nun, dass dann auch die „Marktwächter“-Untersuchung von den Klägern als Argument herangezogen wird.
Insofern darf die Branche die Kritik vielleicht doch nicht so mir-nichts-dir-nichts vom Tisch wischen. Sinnvoller ist stattdessen, die ideologischen Vorurteile der Verbraucherschützer zu ignorieren und die Studie auf angemessene, praktikable Anregungen zur Verbesserung der Prospekt-Praxis zu durchforsten und diese dann umzusetzen.
Dieses und andere Themen sind auch Gegenstand des 9. Cash.-Branchengifpels Sachwertanlagen am 5. September 2019. Stellen Sie HIER Ihre Fragen dazu oder geben Sie Ihre Meinung ab, die dann von der Expertenrunde auf dem Branchengipfel beantwortet und diskutiert werden!
Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Florian Sonntag