„Ohne eine zusätzliche Säule der Steuerfinanzierung wird es nicht gehen“, sagte Storm am Montag der dpa. Er nannte es einen gravierenden Fehler, dass der Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung in diesem Jahr im Zuge der Haushaltssanierung für die Schuldenbremse ersatzlos gestrichen wurde.
Storm nannte als Beispiel für den dringenden Reformbedarf in der Pflegeversicherung die wieder steigende Sozialhilfequote bei Menschen in Pflegeheimen. Sie lag 2023 bei 34,1 Prozent und wird nach einem aktuellen Gutachten des Bremer Professors Heinz Rothgang im Auftrag der DAK bis 2027 auf 35,9 Prozent steigen. „Das macht deutlich, dass wir einen Reformbedarf im Bereich der sozialen Pflegeversicherung haben.“ Jetzt müsse zügig mit den Vorbereitungen begonnen werden, damit unmittelbar nach der nächsten Bundestagswahl eine große Pflegereform begonnen werden könne.
„Das Problem ist, dass wir bereits in diesem Jahr ein erhebliches Finanzierungsdefizit in der Pflegeversicherung haben werden und voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl der Beitragssatz deutlich angehoben werden muss“, sagte Storm. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollte daher zügig erklären, wie er diese Finanzierungslücke schließen will. Eine weiterreichende Neuausrichtung der Pflegeversicherung sollte dann nach der Bundestagswahl angegangen werden. Storm stimmte Lauterbachs Aussage zu, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in Zukunft dynamisiert werden müssen, also an steigende Kosten angepasst werden.
Die DAK-Gesundheit ist nach eigenen Angaben die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland und hat rund 5,6 Millionen Versicherte. (dpa-AFX)