„Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ist ein Irrweg“

Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf über das Bestellerprinzip zu senken, sei die falsche Strategie. Davon ist IVD-Präsident Jürgen Michael Schick überzeugt. Für diese Ansicht nennt er sechs Gründe.

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Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD: „Wir erwarten, dass die SPD das Bestellerprinzip streicht, denn es ist abwegig und spiegelt in keiner Weise die Realität wider.“

„Die SPD will die Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses senken. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein Irrweg ist aber zu glauben, dass ein Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien der entscheidende Hebel dafür ist.“ sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick.

Die SPD will das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen. Demnach würde der Verkäufer grundsätzlich die Kosten tragen. Die entsprechende Passage ist in dem am Wochenende beschlossenen Wahlprogramm.

Bestellerprinzip ist abwegig

„Der IVD ist gegen ein Bestellerprinzip beim Kauf per Gesetz. Wir erwarten, dass die SPD dieses Vorhaben streicht, denn es ist abwegig und spiegelt in keiner Weise die Realität wider. Offenbar geleitet von der Fehlvorstellung, dass die Situation bei Kaufimmobilien ähnlich sei wie bei der Vermietung, hat die SPD diesen falschen Weg eingeschlagen“, sagt Schick.

Schicks erstes Gegenargument ist, dass sich die Kaufpreise erhöhen würden. Zahlt stets der Verkäufer die Maklerprovision, werde er sie im Kaufpreis einpreisen, soweit der Markt dies zulässt. Das würde die Kaufpreise verteuern und die Summe aus Kaufpreis und Maklerprovision bleibe für den Käufer gleich.

Bestellerprinzip widerspricht Verbraucherschutz

Zweitens würde davon einzig die öffentliche Hand profitieren, denn durch die Erhöhung des Kaufpreises würde sich auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen. Der Käufer zahle somit nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Provision Grunderwerbsteuer. Ein Bestellerprinzip würde den Käufer nicht entlasten, sondern die Belastung nur verschieben, ohne dass der Käufer hierfür eine Gegenleistung erhielte. Die Politik wäre der Preistreiber.

Seite zwei: Mieter schutzbedürftiger als Käufer

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