Das ganz private Planschvergnügen: Welche Versicherung es hierfür braucht

nahaufnahme des privaten swimmingpool
Foto: Bildagentur PantherMedia / Fabrice Michaudeau
Bei mehrere tausend Euro Bau- und Installationskosten sollte auch an die Absicherung gedacht werden.

Laut dem Bundesverband Schwimmen und Wellness gibt es rund 2,1 Millionen in den Boden eingelassene Becken und Außenschwimmbäder. Fest installiert und betoniert kosten solche Schwimmbecken schnell mehrere 10.000 Euro. Eine teure Investition. Welche Absicherungen es hierfür braucht.  

Summertime im eigenen Schwimmbecken: Es gibt wohl kaum etwas schöneres. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) können fest verbaute Pools über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Welche Versicherung etwa Sturm- oder Hagelschäden übernimmt, hängt aber davon an ob der Swimmingpool fest eingebaut oder freistehend ist.

Als fest verbaut gilt der Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet, erklärt der GDV. In diesem Fall kann er optional über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel geschützt – genauso wie das Haus auch. Wer nachträglich auf seinem Grundstück einen Pool einbaut, sollte seinen Wohngebäudeversicherer darüber informieren, empfiehlt der GDV.

Etwas anders ist die Lage bei frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken. Sie werden laut GDV dem Hausrat zugerechnet und sind dann im Rahmen der Außenversicherung vorübergehend über die Hausratpolice geschützt.  

Poolabdeckungen sind ebenfalls geschützt 

Teure Poolabdeckungen, die sich mechanisch öffnen und schließen lassen, sind bei höherpreisigen Pools häufig Standard. Auch hier gilt: Ist die Abdeckung fest verbaut, kann die Wohngebäudeversicherung etwa für Schäden durch Sturm oder Hagel aufkommen. Die Hausratversicherung hingegen leistet für Schäden an Abdeckungen, die nicht fest verbaut sind. 

Naturgefahrenschutz nicht vergessen  

Egal ob fest oder freistehend, für beide Pool-Arten gilt: Der Baustein Elementargefahren sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung mit abgeschlossen werden. Damit ist der Pool beispielsweise bei Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser geschützt. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist der Elementarschutz für Eigentümer und Mieter äußerst sinnvoll, heißt es beim GDV. Bei neuen Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird der Elementarbaustein in der Regel inzwischen automatisch mit angeboten. 

Zudem sollten Poolbesitzer sicherstellen, dass eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie dürfte dann wichtig werden, wenn etwa durch einen Wasseraustritt des Pools bei Nachbarn Schäden entstehen.

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